Kann ich DBA vor dem Kauf testen? Selbstverständlich! Sie erhalten 30 Tage eine Vollversion und können sich zu allen Themen kostenfrei entsprechende Textbausteine herunterladen. Die von Ihnen eingegebenen bzw. geänderten Daten bleiben Ihnen beim anschließenden Lizenzerwerb erhalten. Einzige Einschränkung der Testversion: Sie können die erstellten Texte nicht mittels copy und paste in andere Programme exportieren und auf dem PDF-Ausdrucken erscheint das Wasserzeichen „Demoversion“.
Gibt es für DBA auch eine Schul- oder Fachschaftslizenz? Ja. Kontaktieren Sie uns hierfür bitte per E-Mail an info@dba-software.de .
Welche Geräte und Betriebssysteme unterstützt DBA? DBA ist auf allen Geräten mit einem Windows-Betriebssystem verwendbar.
Kann ich DBA auf mehreren Geräten verwenden? Nein. Sie können die erworbene Lizenz nur auf einem Gerät verwenden.
Wie kann ich die Schülernamen importieren? Für den Upload müssen Sie die Klassenliste mit Vor- und Zunamen in einem xls-Format vorliegen haben. Für die Erstellung von Zertifikaten oder Zeugnissen ist zusätzlich noch die Angabe des Geschlechts erforderlich.
Wie sieht es mit der Datensicherheit aus? DBA entspricht den datenschutzrechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers. Wenngleich es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Landesdatenschutzgesetze gibt, so herrscht in diesen Gesetzen hinsichtlich der Frage nach der häuslichen Verarbeitung von Schülerdaten eine einheitliche Regelungsstruktur: Da Lehrern in der Schule für gewöhnlich kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung steht, dürfen diese ihre Unterlagen auch mit personenbezogenen Schülerdaten zu Hause aufbewahren und bearbeiten. Bei der digitalen Verarbeitung der Daten ist dabei darauf zu achten, dass ein hinreichender technischer Zugriffsschutz besteht. Die Software DBA bietet deshalb einen entsprechenden Login-Bereich mit Benutzerkennung und Passwort. Alle Schülerdaten sind damit lokal und passwortgeschützt auf dem PC gespeichert. Mögliche ergänzende Vorschriften Ihres Bundeslandes zur Verwendung des privaten PCs für dienstliche Zwecke können Sie bei der Schulleitung oder dem örtlichen Datenschutzbeauftragten erfragen.
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